Die Antragstellung


Gemeinsam stellen wir einen erfolgreichen Antrag


Häufig ist dieser Schritt mit Ängsten belegt. Verständlich, wenn man sich die Vielzahl an Fragen und Besonderheiten der Kostenträger vor Augen hält.
Aber keine Sorge, Ipsa Vita hat schon etliche Antragsstellungen begleitet und wir wissen worauf es ankommt.

Wir kennen durch unsere jahrelange Erfahrung die Pfade durch den Behördendschungel und nehmen Dir die Arbeit ab – in dem Umfang, den Du wünschst.
Sollte Deine Situation sich als sehr speziell erweisen, weisen wir Dich darauf hin und vermitteln auf Deinen Wunsch hin den Kontakt zu einer Beratungsstelle oder uns bekannten guten Sozialanwälten, da wir keine Rechtsberatung geben dürfen. Gemeinsam erreichen wir so Deine Ziele! Bei der Antragsstellung bei einem der Kostenträger gibt es zahlreiche Details zu beachten. Hier werden die Weichen für den angestrebten Hilfebedarf gestellt:

Pflegegrad

Es gibt zahlreiche Faktoren, die auf den Hilfebedarf Einfluss haben. Wenn bei Dir noch kein Pflegegrad (ehemals Pflegestufe) festgestellt wurde, musst Du diesen zuerst durch Deine Krankenkasse mit einem Gutachten bestimmen lassen. Das Gutachten des medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) wird bei einem Hausbesuch erstellt. Der Pflegegrad ist für Dich persönlich auch noch aus einem weiteren Grund wesentlich. In der Regel steht Dir ein Drittel des Pflegegeldes zusätzlich zur freien Verfügung. Wenn Du das willst, beantragen wir dieses sogenannte Pflegedrittel für Dich bei den Kostenträgern. 

Hilfeplan

Im nächsten Schritt musst Du meistens formlos einen Hilfeplan beim Kostenträger einreichen oder ausfüllen – z.B. der oft genutzte BEI NRW (Bedarfsermittlungsinstrument, früher IHP 3) des LVR. Im Hilfeplan fragt der Kostenträger detailliert ab, wieviel Hilfe Du benötigst und wofür. In einem mehrseitigen Dokument (z.B. BEI NRW) wird Dein sogenanntes Behinderungsbild, Dein genauer Tagesablauf und Deine persönliche Einschätzung zu Deinem Hilfebedarf abgefragt.

„Welche Faktoren bestimmen denn nun darüber, wie hoch mein Hilfebedarf ausfällt, bzw. wie viel Geld mir für meine Assistenz zusteht?“
Alle Punkte können hier nicht aufgezählt werden, dies würde zu weit führen. Hier ein paar Schlagwörter, die Einfluss auf den Hilfebedarf haben können:

Behinderungsbild // Pflegegrad // MDK Gutachten // Beziehungsstatus // Familienstand // Vermögen // Wohnort

etc

Das Ipsa Vita Team und ggf. Deine Beratungsstelle wird Dich die ganze Zeit über begleiten und über alles aufklären, bis Du Deinen benötigten Hilfebedarf bzw. Deine Assistenz genehmigt bekommst.

                                                                                                                             Assistent*innen Auswahl

Ruf uns an
Anfahrt